Frühsorger • Mühlberger
Strafverteidigung
aus München
Die Kanzlei Frühsorger • Mühlberger Strafverteidigung berät Mandanten in allen strafrechtlichen Belangen. In zahlreichen großen Prozessen hat sich diese Kanzlei den Ruf als eine der führenden Kanzleien im Strafrecht weit über die Grenzen von München hinaus erarbeitet. Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Bogenhausen, nur 300 Meter vom Friedensengel entfernt.
Unsere Kanzlei betreut in ganz Deutschland jährlich mehrere hundert Mandanten, unter anderem im allgemeinen Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub, usw.), im Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Untreue, Steuerhinterziehung, Marktmanipulation), im Bereich der Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag), im Sexualstrafrecht (z.B. Vergewaltigung, sexueller Kindesmissbrauch) sowie in Drogendelikten aller Art (z.B. BtMG, AMG).
Gerade strafrechtliche Anschuldigungen können schnell massive Konsequenzen für das Berufs- und Privatleben entwickeln – von der empfindlichen Geldstrafe bis zur mehrjährigen Freiheitsstrafe (Haft). Das alles ist uns als Rechtsanwälte für Strafrecht bewusst. Deswegen stehen wir verlässlich an Ihrer Seite, egal, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt wird – ob kleiner Gesetzesverstoß oder schwerste Straftat. Wir sind aus echter Überzeugung durch und durch Strafverteidiger, weil in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt und jeder das Recht auf ein faires Verfahren hat.
Dr. Frühsorger hat im Strafrecht promoviert und sein rein strafrechtliches Profil durch den Erwerb des Titels „Fachanwalt für Strafrecht" weiter geschärft. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge, hält Vorträge und ist Co-Autor in einem Standardhandbuch für Strafverteidiger. Nicht umsonst wurde ihm nach den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 zudem auch aktuell im Jahr 2024 zum nunmehr 7. Mal in Folge die begehrte Auszeichnung „FOCUS Topanwalt Strafrecht" verliehen. Er wird damit bundesweit für das Gebiet „Strafrecht“ als Verteidiger empfohlen.
Seine Leidenschaft für den Beruf des Strafverteidigers verbindet ihn mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Mühlberger, mit dem er sich zu einer gemeinsamen Sozietät zusammengeschlossen hat. Oberstes Ziel beider Partner ist die effektive Wahrung der Rechte ihrer Mandanten auch in schwierigen bzw. scheinbar aussichtslosen Situationen.
Dr. Frühsorger ist bundesweit tätig und hat bereits in diversen aufsehenerregenden Strafverfahren verteidigt, sowohl in verschiedenen Rocker- und Mordprozessen, aber auch im „White Collar“-Bereich, wie z.B. im Technosan-Prozess oder aktuell im Wirecard-Verfahren.
Dr. Nicolas A. Frühsorger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt David Mühlberger bundesweit tätig, sowohl auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts, dem Wirtschaftsstrafrecht, wie auch der Straf- und Maßregelvollstreckung.
Er verteidigte von Beginn seiner Tätigkeit an in vielen aufsehenerregenden Fällen. So verteidigte Rechtsanwalt David Mühlberger den „Waffenhändler“ im Prozess um den Amoklauf im Olympia-Einkaufszentrum München im Jahre 2016, Ende des Jahres 2017 verteidigte der Strafverteidiger Rechtsanwalt David Mühlberger außerdem erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, woraufhin im Jahr 2018 das Urteil des LG Traunstein im Brandstiftübungsprozess Happing aufgehoben wurde aufgrund rechtswidriger Ermittlungsmethoden der Kriminalpolizei. Er verteidigte außerdem den in der Presse bekannt gewordenen „Riem-Killer“ und die Angeklagte im „Tegernseer Giftmordprozess“.
Anfang 2019 setzte Rechtsanwalt David Mühlberger für seinen Mandanten im Rahmen eines Eilantrages zum ersten Mal in der Geschichte des Bezirkskrankenhauses Straubing Lockerungen durch, in welchem es als Hochsicherheits-BKH seit seiner Errichtung vor über 30 Jahren noch nie Lockerungen gegeben hat.
Rechtsanwalt David Mühlberger begleitet Sie in allen strafrechtlichen Verfahren bedingungslos und kämpft für Ihr Recht.
David Mühlberger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Kapitaldelikte
Wenn ein Mensch aufgrund der Gewalteinwirkung zu Tode kommt, spricht man von Totschlag. Unter bestimmten Umständen, wenn sogenannte „Mordmerkmale“ wie zB. Heimtücke oder Habgier erfüllt sind, wird der Totschlag zum Mord und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Der Vorwurf eines Tötungsdeliktes ist hochsensibel und kann starke Folgen für das Berufs- und Sozialleben des Beschuldigten haben. Insbesondere die Aussicht auf eine langfristige oder lebenslange Freiheitsstrafe können zu unüberlegten und voreiligen Entschlüssen und zur Panik führen. Genau aus diesem Grund ist es angezeigt, ab dem ersten Moment des Vorwurfs Kontakt mit einem Strafverteidiger aufzunehmen.
Allgemeines Strafrecht
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) machen Körperverletzungsdelikte wie Schlägereien und häusliche Gewalt einen großen Anteil der Gesamtzahl der Straftaten in Deutschland aus. Entscheidend für das Strafmaß bei der Körperverletzung ist es, ob die Tat vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen, oder lediglich fahrlässig begangen wurde.
Weitere Bereiche im allgemeinen Strafrecht:
- Diebstahl, Betrug
- Raub und Erpressung
- Untreue
Sexualstrafrecht
Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein der Verdacht genügt, um die soziale Existenz und das Berufsleben des Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Das Bekanntwerden der Tatvorwürfe nach außen geht dabei regelmäßig mit einer erheblichen Vorverurteilung und Stigmatisierung des mutmaßlichen Täters einher. Die im allgemeinen Strafrecht und Sexualstrafrecht geltende Unschuldsvermutung gerät dabei oftmals aus dem Blick – insbesondere bei medialer Berichterstattung.Jugendstrafrecht
Jugendlicher Straftäter, also Personen unter 18 Jahren, werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt. Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum regulären Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts. Oftmals erwartet Jugendliche bis 18 Jahre und auch Heranwachsende bis 21 Jahre ein milderes Strafmaß als einen volljährigen Täter.
BTMG Strafrecht
Im Deutschland ist der Umgang, Konsum und Verkauf von Drogen und Betäubungsmitteln streng geregelt. Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind eine Vielzahl von Straftaten im Zusammenhang mit Rauschmitteln geregelt. Dabei stellt nahezu jeglichen unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Als Betäubungsmittel gelten neben Marihuana, Kokain, LSD und Chrystal Meth auch rezeptpflichtige Arzneimittel, Pflanzbestandteile und Giftpilze.Rechtsmittel (Berufung und Revision)
Es ist möglich, die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Hierbei akzeptieren Sie die Verurteilung als solche, empfinden aber das verhängte Strafmaß als zu hoch ausgefallen.
Das Rechtsmittel der Revision ist sowohl gegen strafgerichtliche Urteile der Amtsgerichte als auch gegen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte möglich. Für Revisionen gegen amts-gerichtliche Urteile ist das Oberlandesgericht zuständig, während für alle anderen Revisionsverfahren der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig ist.
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